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Novellierter Gewaltpräventionserlass für Schulen

Gewalt an Schulen ist kein isoliertes Phänomen – sie spiegelt gesellschaftliche Entwicklungen wider und betrifft Lehrkräfte, Mitarbeitende, Schulsozialarbeit, Eltern sowie Kinder und Jugendliche gleichermaßen. Die Ursachen für Gewalt sind vielschichtig – sie reichen von familiären Belastungen über soziale Ungleichheiten bis hin zu digitalen Räumen, in denen Beleidigungen, Ausgrenzung und Hetze häufig ihren Anfang nehmen. 
 
Um die Schulen in Niedersachsen in dieser wachsenden Herausforderung wirksam zu unterstützen, hat das Land einen umfassend novellierten Gewaltpräventionserlass ("Gewaltprävention und -intervention zur Sicherheit in Schulen in Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft") vorgelegt, der am 19.11.2025 in die Anhörung gegangen ist. 

Mit dem Erlass sollen Schulen noch gezielter bei der Präventionsarbeit unterstützt und Handlungssicherheit im Umgang mit Gewalt- und Krisensituationen geschaffen werden. Die Novellierung wurde ressortübergreifend erarbeitet – unter Beteiligung der Ressorts Soziales, Inneres und Justiz. Denn: Um der Gewalt – besonders in Schule – entschieden entgegenzutreten und damit Schule als Schutzraum zu stärken, ist ein enges Zusammenspiel aller Beteiligten unerlässlich. Jede einzelne Ebene allein kann dieser Herausforderung nicht begegnen. 
 
Dem Gewaltpräventionserlass liegt ein umfassender Gewaltbegriff zugrunde, der analoge und digitale Gewaltformen einschließt, nämlich physische Gewalt, emotionale/psychische Gewalt, sexualisierte Gewalt, politisch motivierte Gewalt, emotionale/psychische Vernachlässigung, physische Vernachlässigung sowie das Miterleben von Gewalt. 
 
Ein Kernstück des neuen Erlasses ist ein detaillierter Interventionsleitfaden. Er beschreibt eindeutig klar und rechtssicher, wie Schulleitungen und Schulen bei Gewaltvorfällen vorgehen sollen. Ziel ist dabei, die Schnittstellen zwischen Schulen, Jugendhilfe, Polizei und Justiz enger zu verzahnen. Er vermittelt klare Meldewege und Meldeketten sowie Handlungsvorgaben bei Gewaltfällen an Schulen. 
 
Zweiter Schwerpunkt sind umfassende Handreichungen zur Prävention. Sie bieten den multiprofessionellen Teams in Schulen, u. a. Lehrkräften und Sozialarbeitenden, Materialien, Orientierung und praxisnahe Beispiele und sollen die Schulen darin unterstützen, Gewaltprävention als festen Bestandteil ihres pädagogischen Konzepts zu verankern. Jede Schule wird verpflichtet, ihr bestehendes Präventionskonzept weiterzuentwickeln und um ein Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt zu ergänzen. 

Außerdem soll mit dem neuen Erlass die Zusammenarbeit der Schulen mit Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft verbessert werden – von einem besseren Datenaustausch bis hin zur gemeinsamen fallbezogenen Arbeit in der Praxis. Durch die stärkere Vernetzung mit der Kinder- und Jugendhilfe war erstmalig auch das Sozialministerium bei der Novellierung beteiligt. Ebenfalls nimmt der Erlass die Herausforderungen von Gewalt gegen Lehrkräfte, Mobbing und digitalen Formen von Gewalt klar in den Fokus. Der bisherige Erlass hatte die Taten von Schülerinnen und Schülern adressiert, jedoch nicht die Mitarbeitenden der Schulen als Opfer von Gewaltvorfällen in den Blick genommen. Das soll sich künftig ändern.