Rechtsinformationen
Väter sind in vielfältiger Weise mit dem Rechtssystem verbunden. Sie können Familienleistungen in Anspruch nehmen und sind eventuell von Regelungen des Adoptions-, Sorge- oder Umgangsrechts betroffen. In der Beziehung zu ihren Kindern geht es um Fragen des Kinder- und Jugendschutzes und um Tagesbetreuung in Kindertagespflege, Kita und Schule.
Das Eherecht

Eine Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gibt einen ersten Überblick zum Thema Eheliche Lebensgemeinschaft, Getrenntleben der Eheleute, Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht unter Berücksichtigung des Zugewinnausgleichs, des Unterhaltsrechts sowie des Rechts des Versorgungsausgleichs und Gerichtsverfahren bei einer Scheidung. (Stand: April 2026)
Die Broschüre steht zum Download auf der Website des BMJV bereit.
Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
Im Fokus der Gesetzgebung steht die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024 (1 BvR 2017/21) und die Möglichkeit leiblicher Väter, die bestehende rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten. Nach der bisherigen Rechtslage konnte ein leiblicher Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes nicht anfechten, wenn zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat.
Ziel der Neuregelung ist, dass ein "Wettlauf um die Vaterschaft" vermieden und die Interessen aller Beteiligten sachgerecht berücksichtigt werden. Im Zentrum des Entwurfs steht daher eine Neuausrichtung der Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater durch Einführung eines differenzierten Systems von Abwägungskriterien. Der Entwurf ergänzt diese Neuausrichtung um eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte "zweite Chance" für den leiblichen Vater, um ihm bei Wegfall einer die Anfechtung zuvor sperrenden sozial-familiären Beziehung zwischen Kind und rechtlichem Vater eine Anfechtung zu ermöglichen. Ergänzt wird dies um Regelungen, die ein Auseinanderfallen von leiblicher und rechtlicher Vaterschaft möglichst vermeiden und dadurch Anfechtungsverfahren verhindern sollen.
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt: BGBl. 2026 I Nr. 83 vom 31.03.2026, www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/83/VO.html
Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um beim Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen und so mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter zu begründen oder zu stärken. Die Vaterschaft und die aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen sind erwünscht, wenn der Anerkennende tatsächlich der leibliche Vater des Kindes ist oder zwischen dem Kind und dem anerkennenden Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht beziehungsweise der anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind übernimmt. Erfolgt die Anerkennung oder Zustimmung der Mutter jedoch gezielt gerade zu dem Zweck, die Voraussetzungen für den erlaubten Aufenthalt eines der Beteiligten zu begründen, ist dies ein durch den Staat nicht zu tolerierender Missbrauch. Ziel des Gesetzes ist es, die Voraussetzungen für eine Prüfung der Missbräuchlichkeit einer Anerkennung der Vaterschaft durch die Ausländerbehörden praxisnäher auszugestalten und die Bedeutung der Missbrauchsprüfung für das Wirksamwerden der Anerkennung der Vaterschaft zu stärken.
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt: BGBl. 2026 I Nr. 221 vom 28.07.2026, www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/221/VO.html?nn=197276
Termine und Newsletter

Im Terminkalender finden Sie Aktionen und Angebote für Väter mit Kindern sowie Seminare und Fortbildungen für alle, die an Väterarbeit interessiert sind.
Unser Newsletter informiert regelmäßig über Väterarbeit in Niedersachsen und bietet aktuelle Meldungen, Termine und Tipps rund um den Väteralltag. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung zum Newsletter!
Das Landesarbeitsforum "Aktive Vaterrolle" stärkt die Netzwerkarbeit für Väter in Niedersachsen.
Jugendschutz-Rechner
Was darf mein Kind und was noch nicht? Das Jugendschutzgesetz regelt unter anderem den Konsum von Tabak und Alkohol, den Aufenthalt in Diskotheken, Gaststätten und Kinos. Des Weiteren koppelt es den Zugang zu Filmen, Video-und Computerspielen in der Öffentlichkeit an Altersfreigaben. Welche Videos dürfen Kinder und Jugendliche sehen? Wie lange darf mein Kind sich in der Disko aufhalten? Wie lange darf es ausgehen? Darf mein Kind im Auftrag Erwachsener Zigaretten kaufen? Der Jugendschutz-Rechner des Bundesfamilienministeriums gibt Antworten auf diese Fragen, erklärt rechtliche Begriffe und verweist auf die gesetzlichen Regelungen. www.jugendschutz-aktiv.de