Rechtsinformationen
Väter sind in vielfältiger Weise mit dem Rechtssystem verbunden. Sie können Familienleistungen in Anspruch nehmen und sind eventuell von Regelungen des Adoptions-, Sorge- oder Umgangsrechts betroffen. In der Beziehung zu ihren Kindern geht es um Fragen des Kinder- und Jugendschutzes und um Tagesbetreuung in Kindertagespflege, Kita und Schule.
Das Kindschaftsrecht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat eine übersichtlich gestaltete aktuelle Broschüre zum Kindschaftsrecht herausgegeben. Anhand von Beispielen werden unter anderem Fragen zum Abstammungsrecht, zur elterlichen Sorge, zum Recht auf gewaltfreie Erziehung und zum Umgangsrecht beantwortet. Wer ist der Vater eines Kindes? Was ist elterliche Sorge? Warum ist Gewalt in der Erziehung verboten? Was passiert, wenn Eltern sich trennen? Wie wird die Ausgestaltung des Umgangs mit dem Kind geregelt? Thematisiert werden auch Fragen zum Unterhaltsrecht und zu gerichtlichen Verfahren sowie zum Vater-Kind-Verhältnis bei Zeugungen mittels Samenspende. Die Broschüre steht zum Download auf der Website des BMJV bereit.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 ist beschlossen. Nach dem Bundestag hat am 10. September 2021 auch der Bundesrat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden. Ab August 2026 sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der geplante Rechtsanspruch soll die Weichen für eine strukturelle Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Chancengerechtigkeit stellen.
Quelle: Pressemitteilung Bundesfamilienministerium, 10.09.2021
Umgangsrecht des leiblichen Vaters nach Adoption
Dem leiblichen Vater eines Kindes kann auch dann ein Umgangsrecht zustehen, wenn das Kind mit seiner Einwilligung von der eingetragenen Lebenspartnerin der Mutter adoptiert worden ist. Das hat der Bundesgerichthof am 16. Juni 2021 enschieden. Das Kind war durch eine private Samenspende 2013 gezeugt worden. Es wusste von seinem biologischen Vater und hatte bis 2018 durch die Eltern begleiteten Umgangskontakt mit ihm. Den Wunsch des Vaters nach einem regelmäßigeren, auf einen längeren Zeitraum bezogenen Umgang mit dem Kind lehnten die Eltern jedoch ab. Der Bundesgerichtshof entschied allerdings anders: Ein Anspruch gemäß § 1686 a Abs. 1 Nr. 1 BGB (Umgangsrecht des leiblichen Vaters) sei grundsätzlich möglich. Danach hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Die vollständige Begründung des Beschlusses (XII ZB 58/20) ist in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2021 zu finden: www.bundesgerichtshof.de
Jugendschutz-Rechner
Was darf mein Kind und was noch nicht? Das Jugendschutzgesetz regelt unter anderem den Konsum von Tabak und Alkohol, den Aufenthalt in Diskotheken, Gaststätten und Kinos. Des Weiteren koppelt es den Zugang zu Filmen, Video-und Computerspielen in der Öffentlichkeit an Altersfreigaben. Welche Videos dürfen Kinder und Jugendliche sehen? Wie lange darf mein Kind sich in der Disko aufhalten? Wie lange darf es ausgehen? Darf mein Kind im Auftrag Erwachsener Zigaretten kaufen? Der Jugendschutz-Rechner des Bundesfamilienministeriums gibt Antworten auf diese Fragen, erklärt rechtliche Begriffe und verweist auf die gesetzlichen Regelungen. www.jugendschutz-aktiv.de