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Rechtsinformationen

Väter sind in vielfältiger Weise mit dem Rechtssystem verbunden. Sie können Familienleistungen in Anspruch nehmen und sind eventuell von Regelungen des Adoptions-, Sorge- oder Umgangsrechts betroffen. In der Beziehung zu ihren Kindern geht es um Fragen des Kinder- und Jugendschutzes und um Tagesbetreuung in Kindertagespflege, Kita und Schule.   

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter

Die gesetzliche Regelung über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Sie trägt dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung. Diese gehören zu den Eltern im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG). Das hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem Urteil vom 9. April 2024 entschieden. Der Beschwerdeführer ist leiblicher Vater eines nichtehelich geborenen Kindes. Er führte eine Beziehung mit der Mutter des Kindes und lebte auch mit ihr in einem Haushalt. Nach der Trennung der Mutter von dem Beschwerdeführer hatte dieser weiterhin Umgang mit seinem Kind. Die Mutter ging eine neue Beziehung ein. Nachdem der Beschwerdeführer einen Antrag auf Feststellung seiner Vaterschaft gestellt hatte, erkannte der neue Partner der Mutter die Vaterschaft für das Kind mit ihrer Zustimmung an und ist so dessen rechtlicher Vater geworden. Die Vaterschaftsanfechtung scheiterte an der inzwischen bestehenden sozial-familiären Beziehung des neuen Partners der Mutter und rechtlichen Vaters zu dem Kind. Die für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärte Regelung bleibt bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber, längstens bis zum 30. Juni 2025, in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht Nr. 35/2024 vom 9. April 2024

Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts

Das Bundesjustizministerium hat im August 2023 ein Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts vorgelegt. Das Papier betrifft den Kindesunterhalt und den Betreuungsunterhalt. Ziel ist es, eine partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu fördern - und das Unterhaltsrecht fairer und weniger streitanfällig zu machen. Die Vorschläge zur Reform des Kindesunterhalts betreffen Familien, in denen sich beide Eltern nach der Trennung erheblich an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen. Sie zielen darauf, dass das Recht die Betreuungsleistungen beider Eltern angemessen berücksichtigt. Der Betreuungsunterhalt betrifft Elternteile, die wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder einschränken mussten. Durch die Reform soll die Rechtsposition hauptbetreuender Elternteile gestärkt werden, die vor der Trennung nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet waren. Das Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts ist auf der Website des Bundesjustizministeriums abrufbar.

Das Kindschaftsrecht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat eine übersichtlich gestaltete aktuelle Broschüre zum Kindschaftsrecht herausgegeben. Anhand von Beispielen werden unter anderem Fragen zum Abstammungsrecht, zur elterlichen Sorge, zum Recht auf gewaltfreie Erziehung und zum Umgangsrecht beantwortet. Wer ist der Vater eines Kindes? Was ist elterliche Sorge? Warum ist Gewalt in der Erziehung verboten? Was passiert, wenn Eltern sich trennen? Wie wird die Ausgestaltung des Umgangs mit dem Kind geregelt? Thematisiert werden auch Fragen zum Unterhaltsrecht und zu gerichtlichen Verfahren sowie zum Vater-Kind-Verhältnis bei Zeugungen mittels Samenspende. Die Broschüre steht zum Download auf der Website des BMJV bereit.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 ist beschlossen. Nach dem Bundestag hat am 10. September 2021 auch der Bundesrat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden. Ab August 2026 sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der geplante Rechtsanspruch soll die Weichen für eine strukturelle Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Chancengerechtigkeit stellen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfamilienministerium, 10.09.2021

Umgangsrecht des leiblichen Vaters nach Adoption

Dem leiblichen Vater eines Kindes kann auch dann ein Umgangsrecht zustehen, wenn das Kind mit seiner Einwilligung von der eingetragenen Lebenspartnerin der Mutter adoptiert worden ist. Das hat der Bundesgerichthof am 16. Juni 2021 enschieden. Das Kind war durch eine private Samenspende 2013 gezeugt worden. Es wusste von seinem biologischen Vater und hatte bis 2018 durch die Eltern begleiteten Umgangskontakt mit ihm. Den Wunsch des Vaters nach einem regelmäßigeren, auf einen längeren Zeitraum bezogenen Umgang mit dem Kind lehnten die Eltern jedoch ab. Der Bundesgerichtshof entschied allerdings anders: Ein Anspruch gemäß § 1686 a Abs. 1 Nr. 1 BGB (Umgangsrecht des leiblichen Vaters) sei grundsätzlich möglich. Danach hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Die vollständige Begründung des Beschlusses (XII ZB 58/20) ist in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2021 zu finden: www.bundesgerichtshof.de

Termine und Newsletter

Im Terminkalender finden Sie Aktionen und Angebote für Väter mit Kindern sowie Seminare und Fortbildungen für alle, die an Väterarbeit interessiert sind.

Unser Newsletter informiert regelmäßig über Väterarbeit in Niedersachsen und bietet aktuelle Meldungen, Termine und Tipps rund um den Väteralltag. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung zum Newsletter!

Das Landesarbeitsforum "Aktive Vaterrolle" stärkt die Netzwerkarbeit für Väter in Niedersachsen.

Jugendschutz-Rechner

Was darf mein Kind und was noch nicht? Das Jugendschutzgesetz regelt unter anderem den Konsum von Tabak und Alkohol, den Aufenthalt in Diskotheken, Gaststätten und Kinos. Des Weiteren koppelt es den Zugang zu Filmen, Video-und Computerspielen in der Öffentlichkeit an Altersfreigaben. Welche Videos dürfen Kinder und Jugendliche sehen? Wie lange darf mein Kind sich in der Disko aufhalten? Wie lange darf es ausgehen? Darf mein Kind im Auftrag Erwachsener Zigaretten kaufen? Der Jugendschutz-Rechner des Bundesfamilienministeriums gibt Antworten auf diese Fragen, erklärt rechtliche Begriffe und verweist auf die gesetzlichen Regelungen. www.jugendschutz-aktiv.de