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Landesregierung beschließt Kinderschutzstrategie für die Jahre 2025 bis 2030

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinetts­sitzung am 19. Mai das Gesamt­konzept Kinder­schutz 2025 bis 2030 beschlossen. Darin enthalten sind gesetzliche und nicht-gesetzliche Maßnahmen, die den Kinderschutz in Niedersachsen stärken sollen. Im Fokus stehen zunächst ausschließlich Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Landes. Diese sollen im weiteren Verlauf um zusätzliche Hand­lungs­felder erweitert und an neue Erkennt­nisse angepasst werden. Ziel ist es, Kindern zukünftig noch mehr auf Augenhöhe zu begegnen und sie noch stärker an ihren Angelegenheiten zu beteiligen, so wie es die UN-Kinderrechtskonvention bereits vorschreibt.

Einen besonderen Schwerpunkt legt Niedersachsen auf eine noch bessere interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Institutionen und Akteure in Kinderschutzfällen. Zu diesem Zweck sollen Fortbildungsangebote entwickelt und die Netzwerkarbeit gestärkt werden. Hierzu gehört beispielsweise auch, einen Beirat Kinderschutz zu gründen, in dem neben den Ministerien auch die kommunalen Spitzenverbände und die Wissenschaft vertreten sein sollen – Fachkräfte und Ehrenamtliche.

Weiterhin plant das Land eine bessere finanzielle Absicherung der Beratungs- und Unter­stützungs­strukturen, an die sich Kinder, Jugendliche, Eltern, Personen aus dem sozialen Umfeld und Fachkräfte wenden können. Gleichzeitig soll das Aufgaben­spektrum der forensischen Kinder­ambulanz ausgeweitet werden.

Eine noch kindgerechtere Beteiligung soll auch in strafrechtlichen Fällen Berücksichtigung finden. Hier geht es mit Blick auf den Opferschutz vor allem um die Verbesserung der Rahmen­bedingungen bei der audiovisuellen Vernehmung von Kindern und Jugendlichen.

Das Gesamtkonzept sieht außerdem vor, die Lotsendienste in Geburts- und Kinderkliniken zu unterstützen. So besteht die Chance, Familien frühzeitig zu sensibilisieren, Unsicherheiten und mögliches Fehlverhalten zu enttabuisieren sowie Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Zudem sollen Schulen – wie es bereits in Kindertageseinrichtungen vorgeschrieben ist – sogenannte Schutzkonzepte entwickeln.

"Das vorliegende Gesamtkonzept ist ein erster und wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes", begrüßt Sozialminister Dr. Andreas Philippi die Entscheidung des Kabinetts. "Niedersachsen bekennt sich auf diese Weise ganz klar zu einer kindgerechten Gesellschaft, die den erforderlichen Schutz von Heranwachsenden in den Mittelpunkt ihres Handelns stellt – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe oder Religion."

Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei, 19.05.2025, www.stk.niedersachsen.de