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Gewaltpräventionserlass zur Sicherheit in Schulen

Der neue Gewaltpräventionserlass des Landes Niedersachsen ("Gewaltprävention und -intervention zur Sicherheit in Schulen in Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft") ist zum 1. August 2026 in Kraft getreten und stärkt die gemeinsame Verantwortung von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Justiz für ein sicheres Schulumfeld.

Gewalt an Schulen hat heute viele Gesichter. Sie findet nicht nur auf dem Schulhof statt, sondern auch in sozialen Netzwerken, Messenger-Gruppen und digitalen Räumen. Gleichzeitig stehen Schulen vor der Herausforderung, angemessen auf neue Gewaltformen zu reagieren, Betroffene zu schützen und Prävention langfristig im Schulalltag zu verankern. Der neue Erlass gibt dafür einen klaren Rahmen. Er unterstützt Schulen dabei, Gewalt frühzeitig vorzubeugen, in Krisensituationen besonnen und abgestimmt zu handeln und Betroffene auch nach einem Vorfall nicht allein zu lassen. Dabei wird deutlich: Gewaltprävention ist keine zusätzliche Aufgabe für einzelne Lehrkräfte, sondern eine gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten. Sie ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Justiz. Der neue Erlass schafft daher auch einen klaren Rahmen für eine noch engere Zusammenarbeit der beteiligten Akteure.

Sozialminister Dr. Andreas Philippi dazu: "Der Gewaltpräventionserlass setzt ein klares Zeichen für den Kinderschutz. Von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche benötigen erwachsene Ansprechpersonen, die sie in ihrer Not ernst nehmen und auffangen. Die Sensibilisierung für das Thema von Gewalt an Schulen leistet einen entscheidenden Beitrag dafür, Warnsignale schneller zu erkennen und zielgerichtet zu handeln. Die Leitfäden des Erlasses geben Orientierung im Umgang mit verschiedenen Gewaltvorkommnissen. Sie bieten praxisorientierte Hilfestellungen an, die Sicherheit vermitteln für alle, die sich in der Schule aufhalten. Der Erlass stärkt dadurch den präventiven Gedanken, damit jedes Kind die Chance auf ein gesundes Aufwachsen hat."

Für die Umsetzung des neuen Erlasses erhalten die Schulen eine Übergangsfrist von einem Jahr. In diesem Zeitraum sollen sie ihre bestehenden Konzepte überprüfen, weiterentwickeln und um ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt ergänzen.

Im Mittelpunkt steht dabei eine bessere Orientierung für die schulische Praxis. Ergänzend zum Erlass stellt das Land den Schulen eine digitale Handlungshilfe zur Gewaltprävention sowie einen Interventionsleitfaden zur Verfügung. Beide Angebote werden über das Bildungsportal Niedersachsen bereitgestellt und fortlaufend weiterentwickelt. Sie unterstützen Schulen dabei, Gewaltprävention systematisch in der Schulentwicklung zu verankern sowie in konkreten Situationen sicher und abgestimmt zu handeln.

Quelle: Pressemitteilung Niedersächsisches Kultusministerium, 10.08.2026

Handlungshilfe zur Gewaltprävention und Interventionsleitfaden im Bildungsportal Niedersachsen