Das Bundeskabinett hat am 27. September 2023 den von Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes durch die neue Leistung Kindergrundsicherung zu ersetzen.
Der Gesetzentwurf muss noch zu Lesungen durch den Bundesrat und den Bundestag. Das Bundeskindergrundsicherungsgesetz (BKG) soll voraussichtlich zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Der Gesetzentwurf, die Stellungnahmen von Verbänden sowie Informationen zum weiteren Verfahren sind auf der Website des Bundesfamilienministeriums zu finden: www.bmfsfj.de/kindergrundsicherung