Weiter zum Inhalt

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung

Das Bundeskabinett hat am 27. September 2023 den von Bundesfamilien­ministerin Lisa Paus vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Kinder­grund­sicherung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinder­zuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabe­paketes durch die neue Leistung Kinder­grund­sicherung zu ersetzen.

Der Gesetz­entwurf muss noch zu Lesungen durch den Bundesrat und den Bundestag. Das Bundes­kinder­grund­sicherungs­gesetz (BKG) soll voraussichtlich zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Der Gesetz­entwurf, die Stellung­nahmen von Verbänden sowie Informa­tionen zum weiteren Verfahren sind auf der Website des Bundes­familien­ministeriums zu finden: www.bmfsfj.de/kindergrundsicherung