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Bundesforum Männer kommentiert Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts

Im August 2023 veröffentlichte das Bundesjustizministerium das Eckpunktepapier "Ein faires Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien" zur Reform des Unterhaltsrechts. Das formulierte Ziel: Eine fairere Verteilung finanzieller Lasten der Kinderbetreuung. Das Bundesforum Männer nimmt dazu Stellung und sieht Bedarf für einige Nachbesserungen. In einer detaillierten Einordnung werden die Aspekte Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt und notwendiger Selbstbehalt genau unter die Lupe genommen und das Für und Wider des Eckpunktepapiers aus Sicht des Bundesforums Männer herausgearbeitet.

In einer Pressemitteilung vom 25. Oktober 2023 heißt es dazu:

"Je mehr Zeit sich ein Elternteil nach Trennung oder Scheidung für die Kinderbetreuung nimmt, desto geringer sollen künftig die Unterhaltskosten ausfallen. Mit dieser Formel will der Gesetzgeber dazu beitragen, dass sich Eltern künftig noch partnerschaftlicher um gemeinsame Kinder kümmern können.

Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums (BMJ) beleuchtet drei Aspekte, für die Reformbedarf bestehe, beim:

  • Kindesunterhalt,
  • Betreuungsunterhalt,
  • notwendigen Selbstbehalt.

Worum es bei der Reform insgesamt gehen soll, ist in dem Papier wie folgt formuliert:

'Ziel ist eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch durch das Unterhaltsrecht zu fördern. Dafür sollen die finanziellen Lasten der Betreuung von Kindern fairer verteilt werden.'

Kindeswohl muss Priorität haben

Grundsätzlich begrüßt das Bundesforum Männer die Zielstellung einer am Kindeswohl orientierten partnerschaftlichen Betreuung minderjähriger Kinder auch durch getrennte bzw. geschiedene Eltern und eine faire Verteilung der finanziellen Lasten der Betreuung.

Fraglich bleibt jedoch, inwiefern dies – am Kindeswohl orientiert – über das Unterhaltsrecht, genauer gesagt, durch eine Abschmelzung des zu leistenden Barunterhaltsbetrags bei Übernahme von bestimmten Betreuungsanteilen (Naturalunterhalt) gefördert werden sollte und kann. Insbesondere dann, wenn das Kind von Armut bedroht oder betroffen ist.

Kindesunterhalt: Höherer Schwellenwert bei asymmetrischem Wechselmodell notwendig

Die im Eckpunktepapier vorgesehene gesetzliche Anerkennung verschiedener Betreuungsmodelle (Residenz-/Wechselmodell) ist grundsätzlich zu begrüßen. Eine Neuregelung ist lediglich vorgesehen für das so genannte asymmetrische Wechselmodell, d.h. für eine Betreuungsverteilung von mehr als 29 und weniger als 50 Prozent. Das Bundesforum Männer hält den Schwellenwert von 29 Prozent Mitbetreuungsanteil jedoch für zu niedrig angesetzt und schlägt als unteren Wert mindestens 35 Prozent vor.

Positiv hervorzuheben ist, dass künftig die Betreuungsanteile vor Trennung und Scheidung beim Kindesunterhalt berücksichtigt werden sollen. Wie dies ausgestaltet werden soll, ist jedoch in den Eckpunkten nicht näher erläutert.

Betreuungsunterhalt: Auswirkungen von Abstammungsrecht bei unverheirateten Eltern berücksichtigen

Beim Betreuungsunterhalt weist das Bundesforum Männer unter anderen darauf hin, dass Regeln mit Blick auf unverheiratete Eltern mit der ebenfalls angekündigten Reform des Abstammungsrecht in Einklang gebracht werden müssen.

Notwendiger Selbstbehalt: Gesetzliche Regelung ist richtiger Schritt

In den Eckpunkten ist weiters vorgesehen, den notwendigen Selbstbehalt, d.h. der Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil zum Leben verbleiben muss, erstmals gesetzlich zu regeln. Das Bundesforum Männer begrüßt diese Novellierung."

Quelle: Pressemitteilung Bundesforum Männer, 25.10.2023 und Stellungnahme zum Eckpunktepapier "Ein faires Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien" des BMJ zur Reform des Unterhaltsrechts

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