Förderrichtlinie Familienförderung ab 2011
Für die Förderung der Familien- und Kinderservicebüros nach dem Ende des Landesprogramms "Familien mit Zukunft" stellt das Land ab 2011 jährlich 4 Millionen Euro zur Verfügung.
Für die Förderung ab 2013 gibt es eine neue Regelung: "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen und Frühen Hilfen"
(Richtlinie Familienförderung). Sie löst die zwischenzeitlich gültigen, gleichlautenden Fördergrundsätze zur Familienförderung ab. Die bereits etablierten sowie weitere, neue Familienbüros konzentrieren sich nun auf Projekte zur Erprobung von neuen Wegen in der Familienbildung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Projekten für Familien mit Migrationshintergrund und aus sozialen Brennpunkten. Aufsuchende Elternarbeit, Angebote Früher Hilfen sowie Projekte zur Stärkung benachteiligter Kinder mit begleitender Elternarbeit gehören dazu.Im Februar 2011 informierten sich rund 100 Vertreterinnen und Vertreter der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe über die Eckpunkte, Fördergrundsätze und die künftig förderfähigen Maßnahmen. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Details. Weitere Informationen und Materialien stehen in der Rubrik Richtlinie und Antrag zur Verfügung.
Arbeitshilfe Handlungskonzepte Familienförderung
Ergänzend zu den im April und Mai 2011 angebotenen Workshops zur Umsetzung der neuen Richtlinie Familienförderung stellt das Niedersächsische Sozialministerium eine kurze Arbeitshilfe zur Verfügung. Sie soll als Raster für zukünftig zu erstellende Handlungskonzepte und als Hilfe für die Konzeptionen und Aufgabenbeschreibung der Familienbüros dienen. Darüber hinaus kann sie Grundlage für die jährliche Evaluation sein.




